UNLAUTERER WETTBEWERB IM VERSICHERUNGSWESEN

Unlautere Geschäftspraktiken im Versicherungswesen umfassen häufig irreführende Beratung oder die Verschleierung wichtiger Vertragsinformationen. Beispiele sind das Verschweigen von Risiken oder Kosten, das Drängen auf den Abschluss unnötiger Policen oder die gezielte Falschdarstellung der Deckungsbedingungen.

Versicherungsmakler könnten außerdem konkurrierende Angebote absichtlich abwerten oder unfaire Vergleiche nutzen, um ihre eigenen Verträge attraktiver erscheinen zu lassen. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen der Kunden und verzerren den fairen Wettbewerb im Markt.

KommR Christoph Berghammer MAS

Unsere Expertise

KommR Christoph Berghammer MAS war langjähriger Fachgruppenobmann der Salzburger Wirtschaftskammer sowie auch der Bundeswirtschaftskammer und somit ein erfahrener Anwender des Maklerrechts.

Presse

„Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, nachstehende Angaben zum aktuellen Produkt […] ohne DeSimone-Formulierung, insbesondere in ihren Leitlinien 1 und 2, […] zu behaupten […]“

Kronen Zeitung, 2021

„Die beklagten Parteien sind schuldig, gegenüber der klagenden Partei es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Lebensmittel wie beispielsweise hier Nahrungsergänzungsmittel […] mit unzulässigen, weil nicht zugelassenen, gesundheitsbezogenen Angaben und/oder mit Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit […] in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.“

Website, 2024

„Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beispielsweise auf ihrer Homepage […] und/oder in Apotheken Produkte wie beispielsweise […] als Lebensmittel anzubieten, solange […] nicht als Lebensmittel zugelassen ist […]“

Östererichische Apothekerzeitung, 2024