ALLGEMEINER RECHTSSCHUTZ GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB

Unlautere und irreführende Geschäftspraktiken betreffen viele Branchen und beinhalten jegliche Handlungen, die Verbraucher oder Wettbewerber täuschen oder benachteiligen. Zu den irreführenden Praktiken zählen falsche oder ungenaue Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen, etwa bezüglich Preis, Qualität oder Nutzen.

Unlautere Praktiken umfassen gezielte Marktmanipulationen, wie die Verbreitung falscher Informationen über Konkurrenten, Behinderung des Wettbewerbs oder das Nachahmen fremder Leistungen. Diese Praktiken verzerren den fairen Wettbewerb, schaden Verbrauchern und gefährden die Marktintegrität.

Presse

„Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, nachstehende Angaben zum aktuellen Produkt […] ohne DeSimone-Formulierung, insbesondere in ihren Leitlinien 1 und 2, […] zu behaupten […]“

Kronen Zeitung, 2021

„Die beklagten Parteien sind schuldig, gegenüber der klagenden Partei es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Lebensmittel wie beispielsweise hier Nahrungsergänzungsmittel […] mit unzulässigen, weil nicht zugelassenen, gesundheitsbezogenen Angaben und/oder mit Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels für die Gesundheit […] in Verkehr zu bringen oder zu bewerben.“

Website, 2024

„Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beispielsweise auf ihrer Homepage […] und/oder in Apotheken Produkte wie beispielsweise […] als Lebensmittel anzubieten, solange […] nicht als Lebensmittel zugelassen ist […]“

Östererichische Apothekerzeitung, 2024